Erbimmobilien

Wenn man eine Immobilie erbt, ist das oft mit einem schweren Verlust und vielen Gefühlen verbunden. Dennoch müssen in dieser schwierigen Situation schnell wichtige organisatorische und finanzielle Entscheidungen getroffen werden. Neben Formalitäten und steuerrechtlichen Angelegenheiten zählt dazu auch die Frage, was mit der geerbten Immobilie passieren soll.

Als erfahrene Makler sind wir von Hecht WirfürSie Immobilien Ihre zuverlässigen Ansprechpartner für das Thema Erbimmobilie. Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung geerbt haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. In einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch beleuchten wir Ihre persönliche Situation und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung. Kontaktieren Sie uns online oder rufen Sie einfach an.

Was Sie nach dem erben einer Immobilie beachten müssen:
Nachdem Sie eine Immobilie geerbt haben, sind zahlreiche organisatorische Aufgaben zu erledigen, die mit der Erbschaft verbunden sind. Zunächst sollten Sie das Grundbuch ändern lassen, wenn Sie sich entschieden haben, das Erbe anzunehmen. Dazu beantragen Sie bei dem zuständigen Amt eine Grundbuchberichtigung. Wenn es mehrere Erben gibt, können Sie auch eine Erbengemeinschaft im Grundbuch eintragen lassen. Falls es jedoch Streitigkeiten um das Testament gibt oder keines vorhanden ist, sollten Sie einen Erbschein beantragen, der Sie als Erben legitimiert.

Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie das Erbe annehmen wollen, kann ein Blick ins Grundbuch und eine Immobilienbewertung helfen. Wenn Sie das Erbe eines Verstorbenen antreten, erben Sie nicht nur seine Besitztümer, wie die Immobilie, sondern auch die Verpflichtungen, die der Verstorbene eingegangen ist, wie beispielsweise Kredite. Im Grundbuch sind Grundschulden und Hypotheken vermerkt, die die Immobilie betreffen oder als Sicherheit aufführen. Es kann sich jedoch auch lohnen, eine verschuldete Immobilie zu erben. Mithilfe einer professionellen Wertermittlung können Sie beurteilen, ob die Immobilie mehr Wert ist als die Schulden, die damit einhergehen. Allerdings sollten Sie sich bei diesem Schritt nicht zu viel Zeit lassen, da die Frist für die Ausschlagung eines Erbes 6 Wochen beträgt, beginnend mit dem Tag, an dem Sie von dem Erbe erfahren haben.

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