Grundsteuer

Grundsteuerreform 2022 – Was Eigentümerinnen und Eigentümer wissen sollten

Die Grundsteuerreform wurde aufgrund veralteter Grundstückswerte eingeführt, die zu unterschiedlichen Bewertungen von gleichartigen Grundstücken führten und vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurden. Eine gesetzliche Neuregelung sollte bis zum 31. Dezember 2019 getroffen werden, die neue Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 erhoben. Bis dahin kann die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form noch bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben werden.

Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf Grundstücke und Gebäude erhoben wird. Sie wird von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Stadt oder Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, gezahlt. Die Höhe der Grundsteuer hängt von der Größe und dem Wert des Grundstücks und des darauf befindlichen Gebäudes ab.

Was bedeutet die Grundsteuerreform für den Eigentümer?
Damit der angepasste Grundsteuerwert ermittelt werden kann, bedarf es von Eigentümern bebauter und unbebauter Grundstücke sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft die Übermittlung aller zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben an das jeweils zuständige Finanzamt. Es handelt sich dabei um nur wenige Daten, wie bspw. die amtliche Fläche des Grundstücks, die Wohn-/Nutzfläche, das Baujahr und der Bodenrichtwert.

Wie meldet man die Grundsteuer?
Die Übermittlung der Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte (auch Grundsteuerbescheide) wird elektronisch abgewickelt und kann kostenlos ab dem 1. Juli 2022 über das Steuerportal „MeinELSTER“ erfolgen. Gleichermaßen kann die Übermittlung der Erklärungen über eine Drittsoftware erfolgen. Wenngleich die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung am 31. Oktober 2022 endet, ist die Grundsteuer nach neuem Recht jedoch erst ab dem Jahr 2025 zu zahlen. Diesbezüglich werden die Städte und Gemeinden gesonderte Zahlungsaufforderungen versenden. Unterdessen wird die Grundsteuer nach bisherigem Recht und der darauf basierenden Bemessungsgrundlage berechnet.

Grundsteuer in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz sind von der Erklärungsabgabe etwa 2,5 Millionen wirtschaftlich Einheiten betroffen. Unterstützt werden die Eigentümerinnen und Eigentümer dieses Bundeslandes durch ein Informationsschreiben der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung. Die Zusendung enthält ein Datenstammblatt, in welchem bereits erklärungsrelevante Geobasisdaten zum jeweiligen Grundbesitz sowie Informationen zum Ausfüllen der Erklärung beigefügt sind. Außerdem bietet die Finanzverwaltung eine Broschüre für alle Betroffenen an, welche die wichtigsten Fragen zum Feststellungsverfahren thematisiert.

Fazit:
Die Grundsteuerreform 2022 hat zum Ziel, die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden in Deutschland gerechter und transparenter zu gestalten. Die neuen Regelungen werden ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten und erfordern von den Eigentümerinnen und Eigentümern die Übermittlung aller zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben an das jeweils zuständige Finanzamt.

Die Meldung kann kostenlos über das Steuerportal „MeinELSTER“ erfolgen oder über eine Drittsoftware. Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung endet am 31. Oktober 2022, jedoch ist die Grundsteuer nach neuem Recht erst ab dem Jahr 2025 zu zahlen. In Rheinland-Pfalz werden Eigentümerinnen und Eigentümer durch ein Informationsschreiben der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung unterstützt. Es enthält ein Datenstammblatt und Informationen zum Ausfüllen der Erklärung. Eine Broschüre der Finanzverwaltung klärt die wichtigsten Fragen zum Feststellungsverfahren.

Es ist wichtig, dass Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Angaben sorgfältig prüfen und vollständig übermitteln, um eine korrekte Ermittlung des Grundsteuerwerts zu gewährleisten. Andernfalls kann dies zu einer falschen Bewertung und einer ungenauen Festsetzung der Grundsteuer führen. Durch

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